💥💥💥Verweigern des PCR-Tests 💥💥💥

💥💥💥Verweigern des PCR-Tests 💥💥💥

Die Grundrechte eines jeden Menschen sehen vor, dass er invasive, in den Körper
eindringende Untersuchungen oder auch sonstige andere Methoden, verweigern kann.
Zu diesen Methoden gehören Impfungen, medikamentöse Therapien, aber auch der
PCR-Test. Dies ist in Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung geregelt. In diesem Artikel wird
die körperliche Unversehrtheit garantiert.
Verlangt nun ein Arbeitgeber, dass sich ein Arbeitnehmer testen lassen muss, kann der
Arbeitnehmer dies mit der oben genannten Begründung verweigern. Der Arbeitgeber
kann den Arbeitnehmer nicht zu einem Test zwingen, kann jedoch Konsequenzen
androhen. Diese könnten sein, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz weggewiesen
(Quarantäne), intern versetzt oder gar gekündigt wird. Ob eine Kündigung aufgrund
der Verweigerung missbräuchlich ist oder nicht, müsste ein Arbeitsgericht
entscheiden. Bisher liegt noch kein uns bekannter Fall vor. Auch ist es fraglich, wenn
der Arbeitgeber eine Quarantäne anordnet, in dieser Zeit keinen Lohn zu bezahlen.
Auch dies müsste durch die Gerichte geklärt werden.
Die Grundrechte werden jedoch etwas unterschiedlich gewichtet. Es kommt darauf an,
ob es sich um den privatrechtlichen oder den öffentlich-rechtlichen Bereich handelt.
Im privatrechtlichen Bereich greifen die verfassungsmässig garantierten Rechte stärker
als im öffentlich-rechtlichen Bereich. Zum Letzteren gehören die öffentlichen Spitäler,
Pflegeheime usw. Hier müssen die Angestellten unter Umständen, wie ein Entscheid
des Verwaltungsgerichtes St. Gallen bezüglich einer verweigerten Impfung und der
darauffolgenden Kündigung aufzeigt, mit mehr Grundrechteinschränkungen rechnen.
Wenn Sie den PCR-Test verweigern, dann kann der Arbeitgeber, wie oben bereits
geschrieben, Konsequenzen umsetzen. Dies könnte zum Beispiel sein, dass Sie in
Quarantäne müssen oder gar die Kündigung erhalten. Um dem entgegenzuwirken, gibt
es den Konsens, dass Sie sich nicht in der Nase testen lassen, sondern mittels
Rachenabstrich. Denn auch so besteht die Möglichkeit den PCR-Test durchzuführen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich weigern, den Test in der Nase machen zu lassen. Die
Gefahren sind für einen nicht tauglichen Test viel zu gross.
Holen Sie sich bei einem positiven Testergebnis auf jeden Fall eine zweite Meinung bei
einem anderen Institut ein. Der Test ist alles andere als zuverlässig und ergibt sehr oft
ein falsches Ergebnis. Sollte er negativ sein, dann freuen Sie sich darüber ;-).
Dieses Merkblatt darf/soll frei verteilt und weitergeleitet werden.
Buchs, im Januar 2021
Wetti 41 | CH-9470 Buchs
+41 81 633 12 26
mail@impfentscheid.info

IngoKlaus

Für Euch da um Aufzuklären ........wer denn möchte ........ Accepted4Value Team "Administrator"